Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr richtet sich nach dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in der jeweils gültigen Fassung.
Menschen mit Behinderung können Bus und Bahn oft kostenlos nutzen. Das steht in einem besonderen Gesetz für Menschen mit Behinderung. Es wird immer wieder angepasst.
Fahrtberechtigung
Fahrtberechtigung
Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung ist, neben dem Besitz eines Schwerbehindertenausweises, der Besitz eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke. Die Wertmarke wird für jeweils 6 oder 12 Monate vom zuständigen Versorgungsamt ausgestellt und ist bis zum Ende des aufgestempelten Monats gültig. 1 Hund kann unentgeltlich mitgeführt werden. Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, Gl, Bl, aG oder H erfüllen die Voraussetzungen um die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen zu können.
Damit Menschen mit Behinderung Bus und Bahn kostenlos nutzen können, brauchen sie zwei Dinge: Ihren Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke. Die Wertmarke bekommen Sie beim Versorgungsamt. Sie ist entweder 6 oder 12 Monate lang gültig. Auf der Wertmarke steht, bis zu welchem Monat sie gilt. Sie dürfen auch einen Hund kostenlos mitnehmen. Wichtig: Nur schwerbehinderte Menschen, die bestimmte Buchstaben in ihrem Ausweis haben (Merkzeichen G, Gl, Bl, aG oder H), dürfen Bus und Bahn kostenlos fahren.
Begleitperson
Begleitperson
Soweit im Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bestätigt ist (Merkzeichen „B“), hat die Begleitperson Anspruch auf unentgeltliche Beförderung. Dies gilt auch für Ausweise ohne Wertmarke. Das gleiche gilt für die Beförderung des Handgepäcks, eines mitgeführten Krankenfahrstuhls, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes. Eine Beschränkung der Mitnahme auf Blindenführhunde oder Assistenzhunde besteht nicht, es muss kein besonders ausgebildeter Hund sein.
Wenn im Ausweis steht, dass eine Begleitperson nötig ist (das ist das Merkzeichen "B"), dann darf diese Person auch kostenlos mitfahren. Das gilt sogar, wenn im Ausweis keine Wertmarke ist. Auch Handgepäck, ein Rollstuhl (wenn er ins Fahrzeug passt), andere Hilfsmittel für den Körper und ein Führhund dürfen kostenlos mitgenommen werden. Es muss dabei kein speziell ausgebildeter Blindenführhund oder Assistenzhund sein.
Geltungsbereich
Geltungsbereich
Die unentgeltliche Beförderung wird auf allen in den Gemeinschaftstarif des VPE einbezogenen Strecken und Linien in den Stadtbussen im Stadtverkehr Pforzheim und Mühlacker, in den Regionalbussen sowie in den Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) gewährt. Bei Fahrten im wird keine gesonderte Fahrkarte für die Begleitperson benötigt. Es reicht aus, wenn der schwerbehinderte Reisende seinen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B vorzeigt.
Menschen mit Behinderung fahren im VPE-Gebiet kostenlos, also in Bussen (Pforzheim, Mühlacker, Regional) und Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn). Hat der Ausweis das Merkzeichen "B", fährt die Begleitperson ebenfalls kostenlos mit. Es reicht, wenn der schwerbehinderte Reisende seinen Ausweis vorzeigt.